Marketing in sozialen Medien Fakt und Fake
Artikel vom 06. Februar 2024
Zuletzt aktualisiert am 17. Februar 2024
Auf dem größten beruflichen Netzwerk entstand Anfang des Jahres eine Kontroverse, ob sich ein großer Wirtschaftsprüfer mithilfe von Business bzw. Corperate Influencern Reichweite gekauft hat.1
Statt die Diskussion zu befeuern, sollen hier lieber einige Begriffe und Hintergründe für eigene Strategien ebenso erläutert werden wie Möglichkeiten Fake von Fakten zu unterscheiden.
Social-Media-Marketing hat sich mittlerweile immerhin zu einem wichtigen Instrument für Werbung und Markenbildung entwickelt. Unternehmen nutzen die Plattformen von Meta, LinkedIn etc., um ihre Präsenz zu stärken und mit ihren Zielgruppen in Kontakt zu treten.
Was sind überhaupt Influencer?
Diese finden sich fast immer in sozialen Netzwerken (aber auch in Blogs) und ragen aus der Masse der Nutzer:innen mit hohen Followerzahlen und einer entsprechenden Reichweite zu meist einem Thema bzw. Themenkomplex heraus und gelten quasi als Meinungsführer in sozialen Medien.
Influencer, die Werbepartnerschaften mit Unternehmen eingehen, könnte man als Markenbotschafter bezeichnen. Lässt sich ein Influencer von einer Firma anstellen, um deren Accounts nach vorne zu bringen, dann ist daran nichts Verwerfliches, aber ein Begriff wie Lobbyist wäre dann schon deutlicher.
Ist die reine Reichweite in einem sozialen Netzwerk wirklich allein ausschlaggebend?
Natürlich haben es an diesem Punkt Konzerne einfacher als kleine bzw. mittlere Unternehmen, da bei geschickter Verbreitung z. B. als interne Mail Mitarbeitende motiviert werden können, Beiträge zu liken und zu kommentieren, womit auch schneller die Engagement-Rate steigt.
Meiner Meinung nach ist aber die reine Reichweite nicht wirklich das Maß aller Dinge. Viel interessanter ist ein organisches Wachstum durch die Nutzung eines sozialen Netzwerks als ein weiteres Content-Marketing-Tool beispielsweise neben einem Corporate- bzw. Unternehmens-Blog.
Weg von der Eigenwerbung hin zu Inhalten, die der eigenen Zielgruppe einen Mehrwert bieten. Seien es Denkanstöße oder Hilfen zur Lösung von Problemen, die Nutzer:innen motivieren Beiträge zu kommentieren und dem Account zu folgen.
Welche Strategie sollte man verfolgen?
Der Algorithmus eines sozialen Netzwerks ist ebenso wie der eines Suchdienstes nicht unser Feind, sondern unser Freund. Je nach Netzwerk werden unterschiedliche Ziele verfolgt, aber allen Plattformen gemeinsam ist, dass Nutzer:innen möglichst lange hier verweilen sollen und regelmäßig wieder kommen.
Dementsprechend sollte als Erstes eine Content-Strategie entwickelt werden (wer, was, wann). Nicht zu viel posten, aber auch nicht zu wenig (zwischen drei- bis max. fünfmal in der Woche). Interessante, qualitativ hochwertige Beiträge mit Mehrwert gehen vor Eigenwerbung oder unkommentierten Links. Kommentare von Nutzer:innen sollten regelmäßig beachtet und beantwortet werden.
Fakt versus Fake, wie erkennt man diesen?
Hier ist man eher auf Indizien angewiesen. Werden Beiträge auf Deutsch statt Englisch gepostet und die meisten Kommentare kommen beispielsweise aus Indien oder Brasilien, dann darf man sich anfangen zu wundern. Handelt es sich um relativ neue Profile, oder um solche ohne Informationen und haben diese selbst bis dato noch keine Beiträge verfasst, darf man getrost misstrauisch werden. Analoges gilt, wenn der gleiche Nutzer mit demselben oder minimal abgewandelten Text Beiträge kommentiert, die aber vom Inhaber des Accounts nicht weiter verfolgt werden. Ähnliche alarmierend sind Inhalte mit extrem vielen Kommentaren. In solchen Fällen schleicht sich dann natürlich schon der Verdacht ein, dass Follower zwecks Erhöhung von Reichweite und Engagement-Rate gekauft wurden bzw. Automatismen wie Bots und Pots sowie ggf. künstliche Intelligenz zum Einsatz kamen. Dies kann dann im unternehmerischen Umfeld sogar wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben.2 Misstrauisch werden darf man aber auch, wenn Accounts über Nacht übermäßig neue Follower haben bzw. wenn deren Anzahl dann wieder schlagartig absinkt.
1 Beispielsweise t3n vom 29.01.2024 und Manager Magazin vom 02.02.2024 sowie MeTacheles vom 04.02.2024.
2 Vgl. z. B. Landgericht Stuttgart Beschluss vom 06.08.2014 Az. 37 O 34/14 KfH.